Zitat aus dem Bildungsgutschein-Merkblatt des Arbeitsamtes:
"Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 01. Januar 2003 können die Arbeitsberater und -vermittler in örtlichen Arbeitsämtern bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein."

Haben Sie das verstanden? Wir geben zu, wir nicht.

Also jetzt mal mit unseren Worten und so wie wir den Bildungsgutschein verstehen:

Der Bildungsgutschein ist eine Chance für Arbeitslose, die in der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht untätig sein und sich gezielt weiter qualifizieren wollen. Viele Stellenangebote setzen heute fundierte EDV-Kenntnisse voraus. Jedes Zertifikat in einer Bewerbung macht sie aussagekräftiger und zeigt, dass man gewillt ist, nicht stehen zu bleiben, sondern sich den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu stellen.

Problematisch sind für viele die Bedingungen des Bildungsgutscheins. Die Weiterbildung muss innerhalb von drei Monaten angefangen und beendet werden, Verlängerungen gibt es nur in Ausnahmefällen. Das macht es auch den Bildungsträgern nicht leichter ein umfassendes Angebot zu präsentieren.

Die Volkshochschule Cloppenburg bietet von Ende März bis Ende Mai 2004 die komplette Palette der Xpert-Kurse an. Alle Module sind aufeinander abgestimmt und bieten ein breites Spektrum dessen, was heute in Firmen verlangt wird. Die Kurse sind vom Arbeitsamt anerkannt und können mit dem Bildungsgutschein finanziert werden. Weitere Informationen zu den XPERT-Modulen finden sie unter XPERT-Online

 

Letzte Aktualisierung
27.02.2004